Die Einbindung der Fakultät in die Universität
Im Unterschied zu den anderen Schweizer Rechtsfakultäten war die Basler Fakultät nie institutionell mit den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern verbunden; einzig Vorlesungen über Rechnungswesen wurden regelmässig für Jusstudierende angeboten. Ebenso wurden Pläne wie die Eingliederung eines Politologie-Lehrstuhls Anfang der siebziger Jahre oder des geplanten Europainstituts (1992) in die Fakultät nicht realisiert. Von den übrigen fakultätsübergreifenden Disziplinen war die Rechtsphilosophie meist prominent vertreten, gleich wie die Rechtsmedizin und Gerichtspsychiatrie, während die Rechtssoziologie nicht in gleichem Masse Fuss fasste; 2009 wurde eine zivilrechtliche Assistenzprofessur mit einem Schwerpunkt Rechtssoziologie besetzt. Dagegen bewahrte die Fakultät länger als andere einen rechtsgeschichtlichen Schwerpunkt und schaffte das Lateinobligatorium erst 1991 ab. Ähnlich wie andere Fächer einen Bedeutungswandel erlebten, änderte sich auch die Rolle des Kirchenrechts. Es war stets in Lehre und Forschung vertreten und wurde als Wahlfach, heute als Masterfach angeboten; die Titelbezeichnungen mit „utriusque iuris" (Dr. und Lic.) wurden erst in den neunziger Jahren fallen gelassen - und noch heute zieren Kaiser und Papst unser Fakultätssiegel.
1993 wurde in Zusammenarbeit mit der wirtschaftswissenschaftlichen und der philosophisch-historischen Fakultät das Europainstitut Basel (EIB) gegründet und in einer Villa im Gellertquartier untergebracht. Die Dozentur für Europarecht am EIB wurde nur lose mit der Juristischen Fakultät verknüpft, an welcher später eine Professur für Europarecht geschaffen wurde. Die heutige Ordinaria für Europarecht am EIB hat Sitz und Stimme in der Juristischen Fakultät. Von Beginn an unterstützten Dozierende der Juristischen Fakultät den Unterricht am EIB.
Darüber hinaus kooperiert die Fakultät mit verschiedenen anderen, ihr nahe stehenden Institutionen und beteiligt sich mit fakultären Forschungsprogrammen in den universitären Schwerpunkten Life Science und Kultur.
Vom Seminar zu Departementen
Die bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Raum stehende Gründung eines Juristischen Seminars wurde 1906 endgültig beschlossen und 1907 konnte ein eigener Raum in der Augustinergasse bezogen werden. Gründungsvorsteher des Seminars war Prof. Carl Wieland. 1938 gliederte die Fakultät dem Seminar ein Institut für Internationales Recht und Internationale Beziehungen an, dessen Gründungsvorsteher Prof. Jacob Wackernagel war. Dieses erlangte jedoch nie universitätsrechtlichen Institutsstatus.
1963 wurde das Institut für Rechtswissenschaft als selbständige universitäre Einheit gegründet und der bisherige Bibliothekar zum Institutsleiter ernannt (Dr. A. Veillon; ab 1965 Dr. A. Müller). Das Institut diente vor allem als organisatorischer Rahmen für die bisherige Fakultätsbibliothek, inzwischen eine der grössten Rechtsbibliotheken der Schweiz. Ab 1970 wurde sie zunehmend als Schwerpunktbibliothek konzipiert in enger Koordination mit der UB Basel; seit den achtziger Jahren ist sie hauptverantwortlich für die Sammlung der modernrechtlichen nationalen und internationalen Literatur für Lehre, Forschung und Praxis und leistete einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Informatikangeboten an der Fakultät. Bis 1994 erschloss sie als einzige die gesamte Aufsatzliteratur zum Schweizer Recht; auf dieser Grundlage erschien auch die jährliche Bibliographie zum Schweizerischen Recht. Heute umfasst die Bibliothek (neben den elektronischen Angeboten) rund 2600 Laufmeter Bücher, davon zwei Drittel im Freihandbereich; gut 260 Zeitschriften werden angeboten.
Bereits zu Beginn der siebziger Jahre baute die Fakultätsbibliothek in Zusammenarbeit mit den Europäischen Gemeinschaften ein Europäisches Dokumentationszentrum auf, später in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum. 2007 wurde das EDC (nunmehr ‹EU i›) dem WWZ eingegliedert.
Mit dem Universitätsgesetz von 1995, welches, gestützt auf eine Hayek-Analyse, der Universität Autonomie und ihren Fakultäten neue Selbstverwaltungsaufgaben bescherte, hatte sich auch die Juristische Fakultät neu zu organisieren und schaffte bei dieser Gelegenheit ihre Institutsgliederung wieder ab. Die neue Departementsstruktur der Universität hatte zur Folge, dass das Departement Rechtswissenschaft und die Juristische Fakultät identisch waren. Als interne Einheiten entstanden die drei Fachbereiche Privatrecht, Oeffentliches Recht und Strafrecht. Neben den drei Fachbereichsvorsitzen wurden für wichtige Bereiche Delegierte ernannt (Prüfungswesen, Bibliothek, Bauten).
Neuverteilung der Aufgaben
Während die Neustruktur im zentralen Unibereich zu Stellenausbau führte, wurden für die neu der Fakultät übertragenen Zuständigkeiten kein Personalausbau gewährt. Diese Verwaltungsaufgaben wurden vom vorhandenen, dafür nicht geschulten Personal übernommen. So wurde die gesamte Infrastruktur zu den Zentralen Diensten zusammengefasst und einem «Direktor» (ab 2003 «Geschäftsführer») unterstellt (dem bisherigen Institutsleiter Dr. C. Flück; ab 2004 Dr. D. Hofer). Die Dienste umfassen die vier Abteilungen Bibliothek, Informatik, Gebäude sowie Personal und Finanzen, letztere in Zusammenarbeit mit dem Dekanat.
2006 wurde die Amtsdauer der Dekane auf zwei Jahre verlängert und zusätzlich ein Studiendekanat geschaffen (Studiendekan Prof. Felix Hafner). Hier wurden die Verantwortungen für Studienberatung, Curricula, Prüfungen und Qualitätskontrolle zusammengefasst. Bereits 2001 entstand eine akademische Stelle für Studienfragen; zuvor war der Institutsleiter (bzw. Direktor) für Studienberatung, Vorlesungsplan und Einführung der Studienanfänger besorgt gewesen.
Grosse Entwicklungsschritte verzeichnete die Fakultätsversammlung in den letzten Jahrzehnten. Traditionell setzte sie sich ausschliesslich aus den Ordinarien und Extraordinarien zusammen. In kleinen Erweiterungsschritten in den siebziger Jahren wurden vereinzelt Mittelbau- und Studierendenvertreter ohne Stimmrecht zugelassen. Die teils rigorosen studentischen Mitbestimmungs-Forderungen jener Jahre führten zu einer gewissen Institutionalisierung der Vertretungsrechte. Erst die Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes führte 1996 zum Erlass eines ersten Fakultätsreglements und brachte den Vertretern der Lehrbeauftragten, Assistierenden, Studierenden sowie der Administration ein Stimmrecht in Fakultätsversammlung, Fakultätsausschuss und Fachbereichsitzungen. Gleichzeitig wurde die Fakultätsversammlung auf 20 stimmberechtigte Mitglieder begrenzt, was damals noch allen vollamtlichen Ordinarien Stimmrecht garantierte. Nach markantem Anwachsen der Professuren wurde diese zahlenmässige Begrenzung wieder aufgehoben (Fakultätsreglement vom 28.6.2007).