Die Juristische Fakultät im 20. JahrhundertZu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde an der Juristischen Fakultät ein Seminarbetrieb eingeführt. Für das künftige Studium bedeutete diese Ergänzung zur Vorlesung, dem bis dahin einzigen Lehrformat, einen entscheidenden Wandel. Stabilität zeigte sich hingegen in der gesetzlichen Regelung des Lehrkörpers. Die ersten sechs Jahrzehnte bilden in dieser Hinsicht einen auffallenden Kontrast zur wechselvollen Entwicklung des 19. Jahrhunderts. Ein Juristisches Seminar zu errichten, wurde von den Basler Behörden bereits 1877 erwogen. Da damals die meisten fortgeschrittenen Studenten noch immer Basel verliessen, um an auswärtigen Universitäten Seminare zu besuchen, wurde die Idee allerdings bald wieder verworfen. Sie kam zu Beginn des 20. Jahrhunderts erneut auf und fand 1907 eine Umsetzung. Das Seminar wurde im Sommer des Jahres an der Augustinergasse 8 eröffnet und sollte in erster Linie den Zweck erfüllen, praktische Fragen in der direkten Interaktion einzuüben. Dies entsprach einem allgemeinen Anliegen und so etablierte es sich im ersten Viertel des Jahrhunderts nicht nur bei den Juristen, sondern ebenso in den meisten anderen Fächern, neben Vorlesungen partizipatorische Veranstaltungen anzubieten.
Stabilisierung des Lehrkörpers Die Professur für germanisches Recht wurde 1933 in eine für Rechtsgeschichte und Privatrecht umgewandelt; im Übrigen blieb der Bestand von 1904 de iure bis in die jüngste Zeit erhalten. Auf nicht-gesetzlicher Ebene fand allerdings weiterhin eine Entwicklung statt. Das Universitätsgesetz von 1937 brachte eine Flexibilisierung in der Zahl der Ordinariate, indem es den Regierungsrat ermächtigte, neben den gesetzlichen Lehrstühlen weitere einzurichten, die jenen nicht untergeordnet waren. Eine institutionelle Neuerung bedeutete 1938 die Eingliederung eines Instituts für Internationales Recht und Internationale Beziehungen, das allerdings nie einen universitätsrechtlichen Institutsstatus erlangte. Im Übrigen verlief die Entwicklung des Lehrkörpers und der Institutsstrukturen bis zu den 60er Jahren ohne grössere Wendungen.
Ausbau seit den 60er Jahren Ein wichtiger Schritt für die personell komplexer gewordene Fakultät markierte 1983 der Umzug des Instituts an die Maiengasse 51/53. Dies stellte zunächst eine Notlösung dar, nachdem sich die Pläne für ein gemeinsames Haus mit den Ökonomen auf dem Rosshof-Areal zerschlagen hatten. Doch brachte die neue Unterkunft wesentliche Vorteile gegenüber dem alten Standort am Münsterplatz 6/7, in dem allein der Institutsleiter über ein Büro verfügt hatte. Denn zum ersten Mal fanden sich nun sämtliche Angehörige der Fakultät von den Erstsemestrigen bis zu den Professoren unter einem Dach, was die Entstehung eines fakultären Lebens begünstigte.
Studienreformen Inhaltlich kam es im Lizentiatssystem zu einer zunehmenden Marginalisierung der Rechtsgeschichte. Insbesondere das ihr zugehörige römische Recht, das im 19. Jahrhundert den Mittelpunkt der Jurisprudenz gebildet hatte, verlor empfindlich an Bedeutung. Zwar behielt die Rechtsgeschichte anders als das 1991 abgeschaffte Lateinobligatorium stets einen Platz, allerdings in immer komprimierterer Form. Die Rechtsgeschichte wurde auch von der zweiten grossen Studienreform getroffen. Als 2004/2005 das Bolognasystem eingeführt wurde, erhielten sämtliche Pflichtfächer einen Anteil im Bachelorstudium, was ohne Abstriche nicht möglich war.
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