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Rechtsgleichheit. Chancengleichheit? Ab 1970erSeit den 1960er Jahren wächst der Anteil der Studentinnen markant. In mancher Hinsicht bleiben sie aber benachteiligt. In den 1990er Jahren fasst die Gleichstellungspolitik Fuss an den Universitäten. Sie versucht das rechtlich verankerte Gleichheitsprinzip seiner Verwirklichung näher zu bringen. 1977 forderte der baselstädtische Grossrat Heinrich Tramèr eine Erklärung für die Tatsache, dass der Anteil der Frauen in der universitären Dozentschaft bloss 3,8% betrage. Die Institute wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei tat sich ein breites Meinungsspektrum zum Studium von Frauen auf. Einige Fächer griffen zur Erklärung ihres geringen Frauenanteils auf altbekannte, diskriminierende Vorstellungen zurück, wonach «Wesen und Eignung der Frau» die Fächerwahl der angehenden Studentinnen bestimmen würden. Andere wandten sich gezielt gegen solche Zuschreibungen. So antworteten etwa die Physiker: Der geringe Frauenanteil «mag mit dem Vorurteil zusammenhängen, Physik und Mathematik seien als abstrakte, exakte Wissenschaften der weiblichen Psyche abträglich. Die Physiker unseres Instituts glauben nicht an dieses Vorurteil...» Dritte wiederum verwiesen auf geschlechtsspezifische Sozialisationsmuster. So meinten die Historiker, dass viele der Weichen schon im Elternhaus und der Volksschule gestellt würden, wenn Mädchen auf ihre ‹typisch› weiblichen Rollen als Hausfrau und Mutter trainiert werden.
Messbare und subtile Benachteiligung
Rechte und Chancen In Basel fand die Gleichstellungspolitik ab Ende der 1980er Jahre eingang in die universitären Institutionen. Aufgrund des Drucks von Assistierenden und Studierenden wurde 1988 eine Ad-hoc-Regenzkommission «Frauen an der Universität» geschaffen. Sie erarbeitete eine Liste von Anträgen, wie die Situation von Frauen an der Universität Basel zu verbessern sei. Die Anträge wurden am 19. Dezember 1990 von der Regenz beschlossen. Im Zentrum stand folgender Passus: «Frauen und Männer haben gleiche Chancen in Studium und Nachdiplomstudium, bei Berufung und Anstellung. Die Universitätsbehörden erlassen geeignete Massnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit und zur Förderung der Frauen, insbesondere zur Erhöhung des Frauenanteils auf der Ebene der Dozierenden.»
1991 wurde die provisorische Regenzkommission verstetigt. Der Bericht, den sie 1993 nach fünfjähriger
Tätigkeit vorlegte, trug den deutlichen Titel «Wie trotz klarer Ziele
und ernsthafter Arbeit nichts entsteht». Der bekundete Wille der
Universitätsbehörden stiess in seiner Verwirklichung auf Widerstände.
So lehnte es der Regierungsrat 1993 ab, die Einrichtung einer
universitären Kinderkrippe und der Stelle einer Frauenbeauftragten
finanziell zu unterstützen. Zur Umsetzung dieses Gleichstellungsauftrags kann 1998 das Ressort Chancengleichheit eingerichtet werden. Ein besonderes Augenmerk des Ressorts liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedinungen für Frauen im Nachwuchs. Durch spezifische Mentoringangebote für unterschiedliche Zielgruppen werden seit dem Jahr 2000 Nachwuchswissenschaftlerinnen auf allen Qualifikationsstufen unterstützt (step!, Diss+, WIN, Frame Plus, Mentoring Deutschschweiz). Die Laufbahnförderung für Frauen soll der horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation, die zählebig fortbesteht, Gegensteuer geben. |
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