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Anfänge des Frauenstudiums: 1860er bis 1920erIm 19. Jahrhundert waren Frauen von der höheren Bildung weitgehend ausgeschlossen. In der Aufhebung der Schranken geriet die Schweiz in eine europäische Vorreiterrolle. Die Universität Basel hielt mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Dass ausgerechnet der Schweiz in der Beförderung des Frauenrechts auf Bildung an der europäischen Spitze steht, ist zunächst erstaunlich. Frauenemanzipatorische Entwicklungen wie die politische Gleichberechtigung verliefen hier besonders zäh und mit deutlichem Rückstand auf die umliegenden Länder. In die Vorreiterrolle geriet die Schweiz denn auch nicht primär aufgrund innerer Entwicklungen. Sie wurde ihr vielmehr von aussen aufgetragen: In den Anfängen des Frauenstudiums kamen die meisten Studentinnen aus dem Ausland und vor allem aus dem Russischen Reich. Studierende Schweizerinnen waren selten.
Die Russinnen bereiten den Weg Die Schweiz bot sich dabei besonders an. Im jungen Nationalstaat, der vielen politisch Verfolgten in Europa als Refugium diente, hatte sich ein wichtiges Exilzentrum der russischen Oppositionsbewegungen herausgebildet. Das sprach sich um unter Studenten und Studentinnen in Russland. Vor allem in den neuen Universitäten – gegründet unter dem Vorzeichen des Liberalismus – war eine offene Haltung gegenüber Frauenstudium und Exilsituation verbreitet. Unter den Professoren waren nicht wenige politische Flüchtlinge, die im starken Zustrom ausländischer Studierender kaum ein Problem sahen.
Basel zögert Erst 1889 kam Bewegung in die Angelegenheit: Als der Basler Bürger Eduard Frey um Zulassung seiner Tochter nachsuchte, wurden die Professoren zur Stellungnahme aufgefordert. Die Mehrheit sprach sich grundsätzlich gegen das Frauenstudium aus. Neben moralischen Argumenten, die die Sittlichkeit der Studenten bedroht sahen, wurden diskriminierende Zuschreibungen aufgerufen: Die Frau eigne sich aufgrund ‹ihrer Natur›, ihrer physischen, emotionalen und geistigen Eigenschaften nicht zu Studium und Wissenschaft. Die politische Behörde sah sich indessen nicht an die Meinungsumfrage gebunden. Der Regierungsrat beschloss im März 1890 Frauen «versuchsweise» zum Studium zuzulassen. In diesen gegenteiligen Entscheid flossen gewisse Konflikte zwischen den universitären und den politischen Behörden ebenso ein, wie der Umstand, dass der Gesuchsteller das Basler Bürgerrecht besass. Die Zulassung war jedoch beschränkt auf Frauen, die ihre schulische Vorbildung in Basel erworben hatten. Für die meisten Ausländerinnen blieb der Zugang weiterhin verwehrt. Effektiv wurde damit dem Frauenstudium überhaupt ein Sperrriegel geschoben: An der ersten Hochphase des Frauenstudiums vor dem Ersten Weltkrieg hatte Basel keinen Anteil. Während in Zürich, Bern, Lausanne und Genf je zwischen 300 und 600 Studentinnen immatrikuliert waren, verzeichnete die Universität Basel gerade mal deren 15. Die rechtliche Ermöglichung des Frauenstudiums geschah in Basel nicht nur – für die Schweiz – vergleichsweise spät, sondern auch – mit dem Ausschluss der Ausländerinnen – besonders restriktiv.
Anti-emanzipatorischer Sperrriegel 1914 debattierte der Grosse Rat über die Zulassungsfrage. Ein Antrag von Fritz Hauser forderte die Streichung der Ausländerinnenklausel, das Parlament beschloss aber nur deren Lockerung. Ausländerinnen mit auswärtigen Zeugnissen durften sich nun mit Genehmigung der Fakultäten immatrikulieren. Erst im Universitätsgesetz von 1937 sollte die Sonderstellung der Ausländerinnen aufgehoben werden. Studentinnen und Studenten, Ausländerinnen und Ausländer waren im rechtlichen Zugang zur höheren Bildung jetzt gleichgestellt. |
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