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Konsolidierung am Rand: 1920er-1940er
In der Zwischenkriegszeit konsolidierte sich das Frauenstudium als ein
statistisches Randphänomen. Der rechtliche Zugang zur höheren Bildung
war nun angeglichen, die Bildungswege aber blieben
geschlechtsspezifisch strukturiert. Unter der wirtschaftlichen und
geistigen Krise der 1930er Jahre verschlechterten sich die Studien- und
Berufsbedingungen besonders für Frauen. Diese statistische Trendwende nach 1930 steht im Zusammenhang mit dem allgemeinen politischen Klimawandel. Nachvollziehbar ist er zum Beispiel an der Politik der Frauenverbände: In den 1920er Jahren traten mehrere Frauenverbände sehr selbstbewusst und fordernd auf. An der Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit (Saffa) demonstrierten sie 1928 den wenig sichtbaren, aber sehr hohen Anteil der Frauen am volkswirtschaftlichen Reichtum. Und in der bis dahin grössten Petition forderten sie 1929 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen. Unter dem Vorzeichen der wirtschaftlichen und geistigen Krise wurde ihre Haltung in den 1930er Jahren defensiver. Emanzipatorische Fraueninteressen wie die ökonomische und politische Gleichberechtigung traten zurück, das staatspolitische Anliegen der «Verteidigung der Demokratie» wurde wichtig. 1933 gründeten zahlreiche Frauenverbände die Arbeitsgemeinschaft ‹Frau und Demokratie›. In der sich verhärtenden nationalen Einheitssemantik der «Geistigen Landesverteidigung» verloren auf Veränderung bedachte Vorschläge zunehmend an Rückhalt. Unter dem Gebot, nach Innen geeint in der «Volksgemeinschaft» zusammen zu stehen und sich auf die ewig-schweizerische «Eigenart» zu besinnen, erschienen progressive Forderungen unerhörter denn je.
Beweislast und Konkurrenzangst Die «Pionierarbeit», die es «noch immer» zu leisten gebe, verortete der Akademikerinnenverband in den unsicheren wissenschaftlichen und beruflichen Perspektiven der studierenden Frauen. Das Vorurteil über die mangelnde intellektuelle Eignung der Frau zu geistiger Arbeit sei zwar durch den «Befähigungsbeweis» der Examenserfolge inzwischen widerlegt. «Dagegen sind die Zweifel um eine Stufe höher gelegt worden und richten sich heute gegen die Leistungsfähigkeit der Frau auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Forschung». Hier stehe der «Gegenbeweis» noch aus. Die Beweislast, die die Autorinnen fraglos als die ihre akzeptierten, verweist darauf, dass die Partizipation von Frauen an höherer Bildung und Wissenschaft weit davon entfernt war als etwas Selbstverständliches zu gelten. Die Chancen, als Frau in den knappen akademischen Berufen Fuss zu fassen, schätzte der Verband als ungenügend ein. Der Frauenanteil sei allzu gering: Unter den 3300 praktizierenden Ärzten etwa befänden sich nur 128 Frauen. Die «männliche Konkurrenzfurcht» stelle eine «verfrühte Sorge» dar. In der Wirtschaftskrise der 1930er Jahre verschlechterte sich die Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nochmals beachtlich. Parallel zum Anstieg der Arbeitslosenziffer wurde eine gehässige Kampagne gegen die sog. «Doppelverdienerinnen» geführt: Verheiratete, berufstätige Frauen sollten ihre Arbeitsplätze zugunsten von (männlichen) Arbeitslosen freigeben und sich auf ihre ‹natürliche› Aufgabe als Hausfrau und Mutter besinnen. Bei Staatsangestellten wie Lehrerinnen und Beamtinnen wurde der Forderung teilweise per Gesetz nachgeholfen - sie wurden bei Heirat entlassen. Auch in Studentinnen sah man zukünftige «Doppelverdienerinnen». So musste sich etwa der Akademikerinnenverband gegen den Schweizerischen Apothekerverband zur Wehr setzen, damit Frauen nicht vom pharmazeutischen Studium ausgeschlossen werden. Die Kampagne bekräftigte das männliche Vorrecht im Erwerbssektor und zementierte die Zuordnung des Weiblichen auf die häusliche Sphäre. Damit wurde die soziale Verallgemeinerung des Ernährer-Hausfrau-Modells – ehemals ein bürgerliches Familienmodell – weiter vorangetrieben. Ganz ähnlich wie der Akademikerinnenverband 1928 sollte Helene Thalmann-Antenen im Jahr 1950 jenen «contraste suprenant» bemerken, der zwischen dem rechtlich offenen Zugang zu höherer Bildung und den mangelnden Berufsperspektiven für Akademikerinnen zählebig fortbestand.
Getrennte Bildungswege Der Unterricht in den öffentlichen Schulen war nach Geschlechtern getrennt. Unterschiedliche Lehrpläne bereiteten die Jugendlichen auf ihre sozialen Rollen als Mann oder Frau vor. In Basel war die Höhere Töchterschule, die seit 1913 eine Gymnasialabteilung umfasste, die wichtigste Zubringerschule zum Frauenstudium. Sie stand bezeichnenderweise im Ruf, die Mädchen adäquat für ihren ‹eigentlichen› Beruf als sorgende Mutter, tüchtige Hausfrau und unterhaltsame Gattin vorzubereiten. So hatten die Gymnasiastinnen etwa einen Landdienst zu absolvieren. In den 1930er Jahren wurde auf der Gymnasialstufe schweizweit das hauswirtschaftliche Obligatorium für die Schülerinnen – die sog. «Rüebli-RS» – eingeführt. Bis Ende der 1980er Jahre sollte es aufrechterhalten werden. Die Segregation der Geschlechter in getrennten Schulklassen wurde in Basel Ende der 1950er Jahre aufgehoben. |
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