StaBS BSL-1013-1-6233-2

 

Ein «muffig-verstaubter Turmbau»: Die Mitbestimmungsfrage vor und nach 1968

Mit dem beschleunigten Ausbau des Lehrkörpers in den 1960er Jahren traten Titel und Funktion zunehmend auseinander. VertreterInnen des Mittelbaus forderten, die gewachsene Verantwortung in Forschung und Lehre durch erweiterte Mitbestimmungsrechte aufzuwiegen. Aber erst der verstärkte Reformdruck der Studentenbewegung brach den Widerstand der Mehrheit der Ordinarien: 1970 öffnete sich die Regenz.

1962 veröffentlichte Uli W. Steinlin, ein junger Privatdozent am Basler Astronomischen Institut, ein kleines Büchlein mit dem programmatischen Titel «Hochschule wohin?». Die scharfzüngige, aber fundierte Schrift stellte dem Hochschulsystem der Schweiz ein miserables Zeugnis aus: Die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Universitäten liege im internationalen Vergleich weit zurück, was erst an zweiter Stelle der spärlichen materiellen Ausstattung zu überantworten sei.

In erster Linie kritisierte Steinlin die steile Ranghierarchie der Ordinarienuniversität, an der sich das Gros der Entscheidungsmacht bei den Lehrstuhlinhabern sammle: in ihrer Stellung als Regentialien, Fakultätsmitglieder, Institutsvorsteher, Klinikdirektoren und Brotherren des Nachwuchses. In einer Art historisierenden Karikatur legte er die psychische Mechanik im Lehrkörper bloss. Er sprach von der «altväterlichen Organisation», in der die nicht-ordinariale «Untergebenenschar» in «erniedrigender Ergebenheit» den «gnädigen Herren» zudienen müsse und am dünnen Faden ihres «väterlichen Wohlwollens» hängen würde.

Unüberhörbar spielte Steinlin auf die paternalistische Untertanenpolitik im Ancien Régime an. Er rief damit jenes Selbstbild der Moderne herauf, in dem der historische Übergang von ‹vormodern› zu ‹modern› in eins fällt mir der Befreiung des Individuums aus Bevormundung und Fremdbestimmung. Den eigentlichen Hemmschuh der Fortentwicklung von Wissenschaft, Forschung und Lehre sah Steinlin in diesen quasi-anachronistischen «Herrschaftsformen».

«Unter den Talaren – Muff von tausend Jahren»
Neben dieser historischen Überblendung verwendete Steinlin eine eingängie Metapher, um den Zustand des Unzeitgemässen herauszustellen. Er sprach vom akademischen Lehrkörper als einem «muffig-verstaubten hierarchischen Turmbau». Dieser modrige-faulige Geruch, den Steinlin 1962 an der universitären Personalstruktur roch, weist voraus auf eine Kernparole der Studentenbewegung von 1968. Mit dem Spruch «Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren» bezog sich die Kritik der bewegten StudentInnen auf die gleiche Semantik des organischen Zerfalls, um die universitären Strukturen und Rituale als überkommen und reformbedürftig zu brandmarken. Dass sich der Spruch im deutschen Entstehungskontext auf nationalsozialisitsche Kontinuitäten an den Universitäten bezog (das «Tausendjährige Reich»), sollte seine Rezeption durch die Studentenbewegung in der Schweiz nicht behindern.

Den ‹morschen› Zuständen stellte Steinlin eine konkrete Reformidee entgegen. Das Lehrstuhl-System sei aufzugeben zugunsten eines department-Systems. Diese Umstrukturierung verspreche, die Isolierung einzelner (Teil-)Disziplinen unter der Schirmherrschaft der Lehrstuhlinhaber zu überbrücken. Zudem würde eine ebenbürtigere Zusammenarbeit zwischen den Dozierenden unterschiedlicher Rangstufe begünstigt. Steinlin sprach auch von teamwork, an dem sich die Zusammenarbeit im Lehrkörper künftig orientieren solle. Unverkennbar hatte er das Vorbild USA vor Augen, von wo er kurz zuvor von einem längeren Forschungsaufenthalt zurückgekehrt war. Im naturwissenschaftlichen Bereich wurde das department-Prinzip in der Schweiz der frühen 1960er Jahre teilweise schon diskutiert.

Steinlins Karikatur der psychischen Mikromechanismen zwischen «gnädigen Herren» und dienstbereiten «Untergebenen» verweist darauf, dass sich sein Unbehagen nicht nur auf den formaljuristischen Status der Nichtordinarien im inner-universitären Entscheidungsprozesses richtete. Es ging ihm im Grunde um einen breiteren kulturellen Wandel, um eine Änderung des Arbeitsklimas zwischen den etablierten Mitgliedern des Lehrkörpers – ein Wandel, der mit der Rechtsreform allein noch nicht umgesetzt sein würde. Von der Mitsprache der Studierenden oder der Hebung der verschwindend kleinen Frauenanteile auf Dozierendenebene sprach Steinlin indessen nicht.

Rechtsreform und Kulturwandel
In diesem Änderungswillen manifestieren sich zwei zeittypische Entwicklungen, mit denen sich nach 1960 alle Universitäten in den westlichen Gesellschaften konfrontiert sahen. Zum einen folgte dem beschleunigten Ausbau der Universitäten seit Ende der 1950er Jahre ein Wandel ihrer Personalstruktur. Die ‹billigen› Statusgruppen des akademischen Mittelbaus, die den Ausbau zu grossen Teilen trugen, wurden zunehmend in Forschung und Lehre einbezogen. Ihre Funktion wurde funktional – aber zunächst nicht formell – aufgewertet. Der Änderungswille reagierte auf diese wachsende Kluft. Völlig neu war das Problem nicht: Schon um 1900 artikulierte die sog. «Nichtordinarienbewegung» die Forderung, die offiziellen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Extraordinarien und Privatdozenten auszuweiten, um sich ein Stück weit aus der Abhängigkeit von den persönlichen Zugeständnissen der Ordinarien zu lösen. In Basel wurden ihre Mitbestimmungsrechte in den Fakultäten durch das neue Gesetz von 1937 indessen beschnitten.

Zum anderen macht Steinlins psychologisierende Karikatur auf einen soziokulturellen und generationellen Konflikt aufmerksam: den Wandel des Autoritätsverständnisses. Die traditionellen Anerkennungs- und Geltungsstrukturen verloren in den 1960er Jahre an Verbindlichkeit. Für die Aushandlung des Verhältnisses zwischen akademischem Lehrer und Schüler, zwischen Professoren, Assistenten und Studenten öffnete sich einen neuartiger Spielraum, in dem Steinlins spitzen Worte auf Resonanz stiessen.

Die Rezeption seiner Schrift verlief gespalten. Von VertreterInnen des Mittelbaus wurden die lancierten Reformideen rasch übernommen. In einer Petition an das Rektorat verlangte die Basler Versammlung der Privatdozenten 1963, ihre bisherige Einer-Vertretung in den Fakultätsversammlungen zu vergrössern. Als Begründung machten sie auf die «grössere Bedeutung» ihrer Funktion aufmerksam, die durch die vermehrte «direkte Beteiligung und Mitverantwortung an Unterricht und Forschung» zugenommen habe. Der Anfrage wurde schliesslich entsprochen – allerdings hatten die Privatdozenten nur eine beratende Stimme gefordert.

Demgegenüber forderte die sogenannte Studiengruppe für Universitätsfrage 1964 folgenlos das aktive Wahlrecht in den Fakultäten. Diese Mittelbau-Gruppe hatte sich in direktem Anschluss an Steinlins Schrift gebildet und setzte sich dessen Kernforderung – Abflachung der Ranghierarchien, Trennung von Titel und Funktion – auf ihr Programm. Von der Studiengruppe sollten in der Debatte um die Revision des Universitätsgesetzes nach 1967 wichtig Impulse ausgehen.

Reformunwillige Ordinarien
Auf der Seite der Ordinarien stiessen Steinlins Reformideen auf Ablehnung. Alexander von Muralt, gestandener Ordinarius für Physiologie an der Universität Bern und mehrfacher Dr.h.c., verbannte die Reformideen ins Jenseits des Realisierbaren. Steinlins drastische Zustandsdiagnose wies er zurück. Natürlich gebe es zum Teil «unwürdige» Arbeitsverhältnisse, besonders hinsichtlich der unterbezahlten Mitarbeit des Mittelbaus in den Geisteswissenschaften. Insgesamt aber «dürfen wir auf das Bestehende stolz sein», entgegnete er in der NZZ. Gerade Muralt war zu diesem Urteil berechtigt, war er doch massgeblich am Aufbau des Schweizerischen Nationalfonds beteiligt, der auch dem Nachwuchs zugute kam.

Auch die Ordinarien der Universität Basel standen den von Steinlin lancierten Ideen ablehndend gegenüber. 1964 legte die Regenz einen Entwurf für ein revidiertes Universitätsgesetz vor. Die Motivation dazu ging weniger von der eigenen Einsicht in die Notwendigkeit von grundlegenden Reformen aus, als vielmehr von der Aussicht auf die eventuelle Wiedervereinigung von Basel-Stadt und Basel-Land. (Der Verfassungsrat tagte seit 1961.) Nebst dem Wunsch nach kürzeren Instanzenwegen und einer stärkeren Universitätsleitung beschränkte sich das Hauptanliegen der Regenz darauf, die Ordinarien von den wachsenden Lehraufgaben zu entlasten, sei es durch die Reduktion der Pflichtstundenzahl oder die Einfürhung von Freisemestern. Einen strukturellen Eingriff in die Architektur des Lehrkörpers sah der Entwurf dagegen nicht vor. Geht es den Ordinarien gut, dann geht es auch der Universität gut – so etwa lautete das Motto dieses Entwurfs, der bald schon in der Schublade verschwand.

Die Mehrheit der Ordinarien blieb auch noch in der nächsten Diskussionsrunde reformunwillig – zumindest zu Beginn. Der regierungsrätliche Vorschlag zu einem revidierten Universitätsgesetz trat im Herbst 1967 eine breite Debatte los. Die Regenz reagierte mit einem Gegenentwurf, der in der Presse als Akt der Abwehr eingestuft wurde. Ihr wurde vorgehalten, sie habe mehr Mühe darauf verwendet, sich vor möglichen Eingriffen von aussen zu schützen, als selbst Reformschritte anzugehen. Die Regenz replizierte, dass die modische Nachahmung von Organisationsstrukturen, die an ausländischen Grossuniversitäten gut sein mögen, nicht tel quel auch auf die Basler Verhältnisse passen würden. Sie verteidigte die hierarchische Struktur des Lehrkörpers, die durch die entsprechende Staffelung der Verantwortung gerechtfertigt sei. Dass sich die Verteilung der Verantwortung durch den Ausbauschub verschoben hatte, erwog sie nicht. Angesichts des akuten Dozentenmangels warnte die Regenz vor «blindem Reformeifer», der die Neuberufungen weiter erschweren und die Lehrstuhlinhaber abwandern lassen könnte.

Eine «beachtliche Aktion»
Doch allmächlich zeigten sich Risse in der defensiven Haltung der Ordinarien. Auf Initiative der Regenz wurde im Frühjahr 1968 die sogenannt Paritätische Kommission gebildet, in der die Ordinarien, die Extraordinarien, die Privatdozierenden und die Studierenden zu gleichen Teilen vertreten waren. Man wollte mit einem gruppierungsübergreifenden Vorschlag als Universität gemeinsam Stellung beziehen und in der heiss geführten Debatte um das Universitätsgesetz geschlossen auftreten.

Besonders konservative Ordinarien beanstandeten sogar die Bildung dieser Kommission, in der sich die Regenz selbst zur Minderheit degradiert habe. Der Kompromissvorschlag, den die Kommission schliesslich vorlegte, scheiterte an der Mehrheit der Regetialien, während er von den übrigen drei Gruppierungen unterstützt wurde. Der Stein des Anstosses war der «paritätische Schematismus» des vorgeschlagenen Proporzmodells, das allen Gruppierungen das Stimmrecht in den Fakultäten und der Regenz zugesichert hätte.

Am 29. April 1970 tat die Regenz schliesslich jenen Schritt, den man sofort als ‹historisch› bezeichnete: Sie öffnete sich selbst. Bisher waren in der Regenz nur die Extraordinarien und Privatdozierenden mit je nur einem Delegierten mit nur beratender Stimme vertreten. In der «Neo-Regenz» dagegen waren die Ordinarien mit 24 Sitzen, die Extraordinarien, Privatdozierenden und Assistierenden mit je 8 und die Studierenden mit 12 Delegierten repräsentiert, wobei alle Stimmen beschlussfähig waren.

Neuer Reformdruck
Dieser Reformschritt wurde begünstigt durch die Situationsdefinition der «Experimentierphase», auf die sich die unterschiedlichen Akteure im Herbst 1969 verständigt hatten. Vor einer definitiven gesetzlichen Neuordnung wollte man einzelne Neuerungen in praxi testen, um Erfahrungen mit Regelungsvarianten zu sammeln.

Dass die Regenz ihren Beschluss der Öffentlichkeit mit der Anmerkung bekannt machte, dass es sich dabei um eine «beachtliche Aktion» handle, verweist auf einen zweiten Kontext. Mit dem Beschluss ‹reagierte› die Regenz auf den Vorwurf, sie sei eine Bastion des «establishment», ein Haufen «reaktionärer» Ordinarien, die sich an ihren Besitzständen festklammerten, unfähig zu echter Erneuerung.

In dieser Zuspitzung war die Kritik ein Kind der Studentenbewegung. Wie andernorts auch übernahmen 1968 die bewegten Studierenden in einer Art Generationenwechsel die Federführung in den Gremien der Basler Studentenschaft. Ihre Vorgänger hatten einen bürgerlichen Kurs gefahren, der zwar nicht nur unkritisch war, der sich aber kaum um universitätspolitische Reformfragen kümmerte. Die pointiert gesellschaftskritisch und links orientierten «Progressiven» dagegen verstanden Universitätspolitik als integralen Teil von Gesellschaftspolitik. «Da die Universität nicht von der Gesellschaft getrennt werden kann, erstreben wir eine Demokratisierung nicht nur der Universität, sondern auch der Gesellschaft», proklamierten die im April 1968 gegründete Progressive Studentenschaft Basel in der Nationalzeitung.

Damit trat neben die Reformpostulate, wie sie seit Beginn der 1960er Jahre vor allem Vertreter des Mittelbaus ankündigten, eine neu Stimme, die auf strukturellen Umbauten hartnäckig insistierte. Da die Universitätsreform im Parlament 1980 schliesslich scheiterte, blieb die Öffnung der Regenz ein zentrales, wenn auch partikuläres Ergebnis der Reformphase der 1960er und 1970er Jahre.

 

Themen


Quellen 

  • Steinlin, Uli: Hochschule wohin?, Zürich 1962.

Literatur 

  • Klimke, Martin et al. (Hg.): 1968. Handbuch zur Kultur- und Mediengeschichte der Studentenbewegung, Stuttgart 2007.
  • Kreis, Georg: Die Universität Basel 1960-1985, Basel 1986.