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Basler Studentenschaft – Entwicklungen seit den 1960er Jahren
Vorboten des Reformaufbruchs 1964/65 wurden wieder einmal neue Statuten verabschiedet und Ende 1965 wurde ein ordentliches via die Fachgruppen gewähltes Studentenparlament eingerichtet. Im Jahr 1966 traten als einmaliges Sonderthema die Einführung der Kolleggeldpauschalierung und als Dauerthema weiterhin die Mensafrage in Erscheinung. Der damalige Präsident Markus Mohler, iur., später Polizeikommandant des Kantons, bemerkte sarkastisch: "Der jetzige Stand der Dinge lässt die bescheidene Hoffnung zu, dass unsere Mensa zeitgleich etwa mit dem ersten Kiosk auf dem Mond eingeweiht werden dürfte." Die Mensa wurde im Frühjahr 1976 eingeweiht - die erste bemannte Mondlandung fand am 21. Juli 1969 um 03.56 Uhr MEZ statt.
Einsatz für ein neues Unigesetz Wie weit der Universität 1960 davon entfernt war, das Mitbestimmungsprinzip ernst zu nehmen, zeigt die Tatsache, dass damals bei den Juristen ohne vorherige Konsultation der Studierenden das Lizenziat eingeführt worden (vgl. Protestartikel im kolibri 5 vom 24. Juni 1960). Neben dem Ausbau der allgemeinen Serviceleistungen, der Schaffung 1967 beispielsweise einer Studentenpapeterie, wurde im Laufe der 1960er Jahre die Hochschulpolitik immer wichtiger. Signifikant war die Liquidation der Studentenbibliothek Ende 1966. Deren Bestand (mit Büchern zum Zweiten Weltkrieg und zum Kalten Krieg) gab Auskunft über die inzwischen veränderte Interessenlage. Im Mai 1968 entschied der Studentenrat, den ignorant und verächtlich als "Krimisammlung" bezeichneten Restbestand in eine Dokumentationszentrale für Hochschulfragen umzuwandeln.
Zusätzliche Politisierung Den sich in den folgenden Jahren radikalisierenden Kräften ging es aber nicht um akademische Debatten, ihr Engagement wollte die Tat, wenn auch nur in Form der eindeutigen und eindrücklichen Manifestation. In einer weiteren Phase der Radikalisierung verschob sich die Grundsatzdebatte auf die Frage, ob man - im Dienste der guten Sache - über geltende Bestimmungen (der eigenen Statute, der Hausordnung von Schulen und Universitäten oder auf der Strasse von Demonstrations-, allenfalls Vermummungsverboten etc.) hinwegsetzen dürfte, wobei diese Missachtung nur zum Teil praktischen Bedürfnissen entsprach und auch Teil der antiautoritären Strategie der begrenzten Regelverletzung war. Die Legalitätsfrage wurde im Studentenrat im November 1969 debattiert und führte erstmal zur Forderung, die Zwangskörperschaft aufzuheben. Im Januar 1971 beschloss eine linke Ratsmehrheit mit 31:15 Stimmen die Streichung des Art. 2 der Studentenschaftsstatuten, der parteipolitische und konfessionelle Stellungnahmen untersagte. Die Linke triumphierte, man habe endlich das nötige "politische Bewusstsein" gefunden. Ein Referendum mit einer Urnenabstimmung, an der nur 30 Prozent der Studierenden teilnahmen, drehte das Rad im Juni 1971 aber wieder zurück und sprach sich im Verhältnis von 4 zu 1 für die Beibehaltung des Art. 2 aus. Wirklich entschieden war damit aber nichts, denn einerseits hielt sich der Vorstand trotzdem nicht an das Verbot parteipolitischer Engagements und anderseits wollte eine rechte Gruppierung auch das an sich statutenkonforme hochschulpolitische Engagement des linken Vorstands nicht mehr mittragen. Im Mai 1974 sprach sich die studentische Basis in einer weiteren Urnenabstimmung mit 60 Prozent erneut gegen die formelle Mitwirkung in der ausseruniversitären Politik aus. Konkrete: gegen den Beitritt der Studentenschaft in ein von der kommunistischen PdA und der neomarxistischen POB ins Leben gerufenes Chile-Komitee. Der Vorstand war mittlerweile weitgehend identisch mit den genannten ausseruniversitären Kräften. Und die linke Mehrheit des Studentenrats war derart auf die Maximierung ihres Einflusses bedacht, dass sie nicht bereit war, nach dem in der Schweiz etablierten Proporzprinzips einen Teil der studentischen Vertretung in der Regenz ihren inneren Gegenspielern abzutreten. Sämtliche 12 Sitze der student power wurden von der Linken beansprucht, obwohl sie im Rat nur wenig mehr als die Hälfte ausmachte. "Eine einheitliche Regenzfraktion bedeutet für die Studentenschaft einen Zuwachs an Macht und an Einfluss für die künftige Entwicklung unserer Universität."
Aufstand der Bürgerlichen Das Rektorat wollte sich die Ablehnung der Zwangsmitgliedschaft aber nicht von sich aus zueigen machen. Die Opponenten bekamen nach Rekursen an den Erziehungs- und Regierungsrat durch einen Entscheid des Appellationsgericht vom September 1974 Recht. Nun musste ein Ersatzgremium für die Bestimmung der studentischen Vertretung in der Regenz ins Leben gerufen werden: gemäss einer Verordnung vom 25. März 1975 ein neu 60köpfiger, alle zwei Jahre auf dem Korrespondenzweg gewählter Studentenrat als neue Wahlbehörde. Das Rektorat hielt an den Zwangsgebühren fest, sorgte aber selbst für deren korrekte Verwendung. Die alte Studentenschaft sammelte für sich zusätzlich freiwillige Unterstützungsbeiträge ein, sie nahm als eine Kraft neben anderen an den Studentenratswahlen vom Juni 1975 teil. Bei den progressiven wirkten einige Leute mit, die kaum in die Universität eingetreten, bereits ganz in der Studentenschaftspolitik aufgegangen waren und nur bedingt als wirkliche Studierende eingestuft werden konnten. Dem wirkte das neue Reglement mit der Vorschrift entgegen, dass man bereits vier Semester studiert haben musste und davon mindestens die letzten beiden in Basel. In dieser Wahl gewannen die Progressiven von den 60 Sitzen bloss deren 24 und wurden somit in die Minderheit versetzt. Die "Abend-Zeitung" und die "National-Zeitung", beides ansonsten fortschrittliche Politik unterstützenden Blätter ordneten den Vorgang treffend ein, wenn die eine Zeitung sagte, damit hätten die Progressiven eine deutliche Quittung für ihre "über Jahre geführte destruktive und extremistische Politik" bekommen, und die andere Zeitung im Resultat nicht primär ein Bekenntnis zu einer bürgerlichen Politik sah, sondern ein "Aufstand der Basis gegen das Establishment" das in diesem Fall eben die Funktionäre der Progressiven gewesen sei.
StuB
SKUBA
Die Studentische Körperschaft vertritt studentinnen- und studenten-,
universitäts- und bildungspolitische Interessen gegenüber den Behörden
und der Öffentlichkeit auf kantonaler, regionaler, nationaler und
internationaler Ebene. Weitere Aufgaben werden in einer
Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat festgelegt.
Die Studentische Körperschaft bietet auf privatrechtlicher Basis
Dienstleistungen für die Studierenden an. Die Studentische Körperschaft
verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben über
Mittel aus dem Globalbudget der Universität, aus den Beiträgen ihrer
Mitglieder sowie sonstigen Einnahmen. Die skuba ist kein Repäsentationsorgan, sondern die legitimierte Exekutive der Studentenschaft und eigentlich die einzige studentische Ansprechinstanz für die Universitätsleitung; der Studierendenrat stellt die Legislative dar. Diskussionen um die Organisation der skuba gab es im Rahmen der Gesamtrevision des Uni-Statuts (neue Fassung vom Dez. 2007). Von Seiten des Unirats wurde damals der öffentlich-rechtliche Charakter der skuba (und damit die Zwangskörperschaft) angezweifelt. In der Praxis hatte die Statutrevision aber keinen Einfluss auf die Organisation und die gesamtuniversitäre Bedeutung der skuba. |
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