Die finanziellen und politischen Folgen der Kantonstrennung führten in den 1830er Jahren zu disziplinären Gewichtsverlagerungen im Lehrkörper. Auf die ‹radikale› Forderung nach Abschaffung der Universität 1851 folgte ein Ausbauschub. Sein Ausmass sollte im 19. Jahrhundert einmalig bleiben.
Die Kantonstrennung 1833 spaltete die Staatskasse. Der Spardruck im Stadtstaat Basel war hoch. Da das Universitätsgut per eidgenössischen Schiedsgerichtsentscheid zur Teilungsmasse gerechnet wurde, musste es durch die Stadt freigekauft werden. Die Existenz der Universität stand grundsätzlich in Frage. In den Oberschichten der Bürgerschaft waren bald jene Stimmen in Überzahl, die für ihren Erhalt das Wort ergriffen. Der Ratschlag, der das Erziehungskollegium im März 1835 vorlegte, hielt es für «dringend» nötig, durch «wohleingerichtete wissenschaftliche Anstalten» der Stadt das «zukünftige Wohl» zu sichern.
Ohne Abbau war dies nicht möglich. Das Kollegium betonte, dass die neue Universität eine «bürgerliche Akademie» sein und die darin betriebenen Wissenschaften sich vermehrt «populär und gemeinnützig» erweisen sollen. Darunter verstand es aber nicht primär jene Fachrichtungen, die im bürgerlichen Berufsleben oder im städtischen Gemeinwesen von unmittelbarem Nutzwert waren. Aufgrund von Nutzenüberlegungen war der Unterhalt einer Universität angesichts der Kleinheit der Verhältnisse ohnehin nicht zu legitimieren; Volks- oder Gewerbeschulen hätten solche Ausbildungsfunktionen viel effektiver wahrnehmen können.
Asymmetrischer Abbau
«Bürgerliche Akademie» bezog sich auf einen kulturellen und religiösen
Bildungsauftrag. Zwar erhielt der Kleine Rat durch das neue Gesetz die
Option an die Hand, für die Fächer Nationalökonomie, Technologie und
Statistik künftig Lehrpersonal anzustellen. Den Spardruck wälzte die
Neuordnung aber einseitig auf die Jurisprudenz und die Medizin ab.
Beide Fakultäten wurden zu propädeutischen Vorbildungsanstalten
zurückgestuft, an denen bloss noch Grundkenntnisse aber kein
Studienabschluss mehr erworben werden konnte. Unter den Juristen
befanden sich mit Wilhelm Snell und Emil Remigius Frey zwei Anhänger
des Radikalismus, die in Folge der politischen Wirren nach Zürich bzw.
Liestal abwanderten. Ausser ihnen und Friedrich Kortüm, Ordinarius für
Geschichte, hielten alle anderen Mitglieder des Lehrkörpers zur Stadt.
Die Theologische Fakultät dagegen blieb intakt. Die ratsherrlichen Behörden der christlich-protestantsichen Stadtrepublik verteidigten ausdrücklich den Stellenwert eines lückenlosen theologischen Lehrkurses. Dieser befördere ganz allgemein den «wahren und tiefen Glauben» und helfe dem Geistlichen, wie auch dem künftigen Lehrer seine Aufgabe auf dem rechten Weg zu erfüllen.
Die Asymmetrie des Abbaus wurde durch den punktuellen Ausbau der Geisteswissenschaften noch verstärkt. Das Gesetzt stockte die Philosophische Fakultät um den Lehrstuhl für französische Sprache und Literatur auf. Zudem konnte der Kleine Rat künftig in englischer und italienischer Sprache Lehrpersonal beiziehen. Die Neuen Philologien wurden an vielen Universitäten im Kontext von Romantik und Idealismus neu geschaffen. Sie traten neben die orientalischen und antiken Philologien. Sie waren wichtige Elemente des neuhumanistischen Bildungsideals und der bürgerlichen «Sprachkultur» (Angelika Linke), durch die sich das Bürgertum gegenüber der adelig-höfischen Körperkultur abzusetzen versuchte.
Die «eigenthümliche Isolirung unserer Lage»
Dieser Umbau,
der die Gewichte und die verknappten Ressourcen im disziplinären
Spektrum neu verteilte, kann als Reaktion auf Kantonstrennung und
Regeneration verstanden werden. Zur Niederlage, die die Stadtrepublik
auf dem Feld politischer Modernisierung einstecken musste, bot die neue
Universität mit ihrem akzentuierten protestantischen und
neuhumanistischen Profil ein Gegengewicht im religiösen und kulturellen
Bereich.
Beachtlich war der Prestigeverlust, den das ‹konservative› und ‹fromme Basel› in der regenerierten Umbruchstimmung der 1830er Jahre erlitt. Die Radikalen verlachten Basel als amputierten Stadtstaat, verschrieen es als Hochburg der «Aristokraten». Bezeichnenderweise verwies der kleinrätliche Ratschlag von 1835 auf die «eigenthümliche Isolirung unserer Lage» und bemerkte ein «Bedürfnis geistiger Regsamkeit und Tüchtigkeit», das durch die Wirren der Kantonstrennung «um so fühlbarer» geworden sei. Die gleiche Abwägung von Politik und Bildung machte Wilhelm De Wette in einer Broschüre von 1834, wo er schrieb: «Gerade jetzt, da Basel so geschwächt ist, sollte es sich zu einer höheren Ansicht und einem edleren Streben ermannen.»
Diese Kompensationslogik war nicht neu. Schon vor der Kantonstrennung massen die bürgerlichen Eliten der Universität die Aufgabe zu, den ‹Materialismus› von Handel, Bank und Industrie durch geistige Güter aufzuwiegen. Nun, unter dem Erfolg des politischen Liberalismus wurde diese Funktion wichtiger und gewann eine spezifische partei- und lokalpolitische Bedeutung. Einzig Kultur und Christentum vermochten die unaufhaltbar fortschreitende Moderne für die Konservativen etwas erträglicher zu machen, wenn sie schon nicht in der Lage waren, ihren Lauf zu bremsen. Die gesteigerte Bildungseuphorie der Bürgerschaft schlug sich in einer auffällig regen Geselligkeit nieder. Nach der Gründung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft 1835 wurden in rascher Folge mehrere wissenschaftliche Gesellschaften gegründet, so 1836 die Rechtswissenschaftliche und die Historische Gesellschaft, 1839 der Kunstverein und 1842 die Gesellschaft für Vaterländische Altertümer.
«Standesanstalt» oder «Volksschulen»?
1851 beantragte ein
radikales Mitglied des Grossen Rates kurzum die Universität
abzuschaffen. Dieser aus heutiger Sicht irritierende Antrag hatte sein
Vorbild in den französischen Revolutionären, die im Schwung der
allgemeinen Umwälzungen 1790 die Universitäten aufhoben, weil sie darin
Symbole und Stützen des Ancien Régimes sahen. In der Basler Ratsdebatte
wurde mehrfach auf die Lücken im Fächerkatalog und im Lehrkörper
hingewiesen. Die radikalen Universitätsgegener kritisierten, dass die
Universität als patrizische «Standesanstalt» keinen Ausbildungsnutzen
für Gewerbe und Industrie generiere, worauf es den
wirtschaftsbürgerlichen Grossräten letzlich ankam. In der Debatte
empfand der Radikale Karl Brenner zudem eine Universität, an deren
Juristischen und Medizinischen Fakultät das Studium lediglich
propädeutisch angegangen, nicht aber abgeschlossen werden könne, als
eine Halbheit, die die aufgewendeten staatlichen Mittel nicht
rechtfertige. Im Ausbau der «Volks-» und «Realschulen» seien die Mittel
sinnvoller investiert.
Diese Forderung lag über Basel hinaus in der Luft. Die ‹reale› Berufsausbildung vor der ‹idealen› Geistesbildung des Neuhumanismus zu priorisieren, stand seit den 1840er Jahren an vielen Orten im deutschsprachigen Raum im Fokus der Universitätspolitik. Ironischerweise wurde diese neue Prioritätensetzung ausgerechnet an der Berliner Humboldt-Universität, die später zur neuhumanistischen Vorzeigeuniversität verklärt werden sollte, schon relativ früh eingeleitet.
Bekanntlich unterlagen die Universitätskritiker im Grossen Rat eindeutig. Der Aufhebungsantrag wurde mit 81 zu nur 11 Stimmen zurückgewiesen. Trotzdem verschallte die ‹radikale› Kritik nicht folgenlos. In der anschliessenden Reformphase Mitte der 1850er Jahre, die in der Teilrevision des Universitätsgesetzes 1855 mündete, wurde ihrer Meinung teilweise entsprochen. In einer Broschüre von 1854 warben mehrere Professoren um Johannes Schnell nachdrücklich für die Förderung der «Technologie» – «sie webt an unseren Seidenbändern» – sowie der «Populationistik», der Statistik und der Nationalökonomie. Angesichts der grassierenden Armut und der massenhaften Auswanderung wie auch hinsichtlich der zirkulierenden «Lehren der Socialisten» hielten sie diese Fächer für besonders relevant.
Schubartiger Ausbau
Der Ratschlag der Regierung von 1854
unterstützte diese Stossrichtung zwar grundsätzlich. Der Entwurf des
revidierten Universitätsgesetz sah dann aber für jede Fakultät
paritätisch einen zusätzlichen Lehrstuhl vor. De jure blieb auch der
propädeutische Charakter, wie er 1835 der Juristischen und der
Medizinischen Fakultät auferlegt worden war, unangetastet. Im Blick
darauf hat die Universitätsgeschichtsschreibung die Revision von 1855
bisher als nur geringfügig bewertet.