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Der Weg in die Schweiz: «Zulassungsvoraussetzungen» und «Auswahlkriterien»Im ehemaligen Ungarn und Siebenbürgen konnten die protestantischen Studenten nur dann im Ausland studieren, wenn es ihnen vom König erlaubt wurde. Dazu mussten sie beweisen, dass ihnen der zu der Reise und dem Studium nötige Geldbetrag zur Verfügung stand. Im Allgemeinen erhielten sie den Reisepass für ein Jahr, er konnte aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Beschaffung der Ausreiseerlaubnis war eine ziemlich komplizierte Prozedur. Zuerst musste von den Vorstehern des Komitats eine Bescheinigung über den gesellschaftlichen Stand der betreffenden Person (Leibeigener, Freier oder Bürger), den Ort des vorherigen Studiums, die Religionszugehörigkeit und die künftigen Studienpläne besorgt werden. Danach wurde ein Antrag beim Statthalterrat – in Siebenbürgen bei der Kanzlei – eingereicht, worauf der König in Form einer Verordnung antwortete, ob er die Ausreise genehmigte oder nicht. Die Passanträge zwischen 1743 und 1779 zeugen davon, dass die als Ziel angegebenen Universitäten nicht in allen Fällen mit den tatsächlich besuchten Einrichtungen identisch waren. In Basel wollten 150 Studenten studieren, obwohl sich in diesem Zeitraum tatsächlich nur 133 Studenten aus Ungarn an dieser Universität einschreiben liessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Anträge der übrigen Studenten abgewiesen wurden, sondern dass sie für ihr Studium andere europäische Städte gewählt haben. Der Staat schien nicht so streng zu kontrollieren, in welchem Institut sich ein Student einschreiben liess, vielmehr wurde darauf geachtet, welche Bücher und welche Ideen mitgebracht wurden und ob die bewilligte Zeit in einem befreundeten oder einem feindlichen Land verbracht wurde. György Kalmár beispielsweise musste nicht deshalb Fragen beantworten, weil er statt in Basel in Zürich die Universität besuchte, sondern weil er zu viel Zeit im Ausland verbrachte, und mit vielen verdächtigen Büchern heimkehrte. János Tóth Bicskei wurde dafür zur Verantwortung gezogen, dass er das verbotene Werk des Baslers Samuel Werenfels mitgebracht hat. Während des 18. Jahrhunderts existierten in der Schweiz eine Universität (Basel) und vier Hohe Schulen (Bern, Genf, Lausanne, Zürich). Tabelle 1 enthält die Immatrikulationen der ungarischen Studenten, die von 1700 bis 1798 in der Schweiz lernten. Danach finden wir für längere Zeit keine Studenten aus Ungarn mehr an helvetischen Universitäten. Ein Student besuchte oft mehrere Universitäten, deshalb ist die tatsächliche Zahl der Personen geringer als die Zahl der Immatrikulationen.
Die Universität Basel war unter
Ungarländern im 18. Jahrhundert bis zu den napoleonischen Kriegen sehr
populär. Von 80 % der Studenten ist bekannt, wo sie die Mittelschule absolviert haben (Tabelle 3). In der Regel wurden sie zehn Jahre nach Beginn der Mittelschule an schweizerischen Universitäten zugelassen. 56 % der ungarländischen Studenten kamen aus Debrecen. Das bedeutet, dass von den bedeutendsten ungarländischen Kollegien vor allem Debrecen mit der Universität Basel engeren Kontakt pflegte. An zweiter Stelle stehen mit 14 % die Studenten aus Sárospatak. Einen grösseren Anteil hatten noch Studenten aus Nagyenyed (Strassburg am Mieresch) mit 5 %. Darunter lagen Studenten aus Mittelschulen in Städten wie Marosvásárhely (Neumarkt) und Kolozsvár (Klausenburg).
Nachdem 1676 die sogenannten
Galeerenprediger – zur Galeerenstrafe verurteilte protestantische
Geistliche –
nach Zürich gekommen waren, wurden in der Schweiz an allen helvetischen
Universitäten und Hohen Schulen Stipendien für Ungarn gestiftet.
Die schweizerisch-ungarischen
Kulturkontakte sind vorwiegend klerikaler Natur. Auch in Basel finden
sich
viele Quellen zu den Galeerenpredigern. |
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