Eine eidgenössische Universität wurde niemals
errichtet und hat dennoch Spuren hinterlassen. Sie war Gegenstand einer
Debatte, die während mehr als hundert Jahren die eidgenössischen
Gemüter bewegte. Als Mitte des 19. Jahrhunderts auf das Reden auch die
Tat zu folgen drohte, hielt Basel energisch dagegen. Denn angesichts
einer prekären Finanzlage fürchtete man, die eigene Universität an eine
eidgenössische zu verlieren.
Der Vorschlag einer zentralen Lehranstalt gelangte um die
Mitte des 18. Jahrhunderts erstmals an eine breitere politische Öffentlichkeit. In
seiner Schrift «Patriotische Träume eines Eydgnossen» forderte der
Luzerner Ratsherr Franz Urs Balthasar eine eidgenössische
«Pflanz-Schul» für angehende Staatsmänner beider Konfessionen. Dort
würden die Zöglinge lernen, was der Wohlfahrt des Vaterlandes
erspriesslich sei, wobei den Regeln der Tugend und der
Freundschaft besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.
Der hohe moralische Anspruch stand dabei im Dienst eines
unmittelbar praktischen Zwecks: Die gemeinsame Erziehung späterer
Entscheidungsträger sollte der Eidgenossenschaft zu grösserer Einigkeit
verhelfen. Balthasar erträumte sich von einer Pflanzschule, dass in ihr
ein Kraut gegen die viel gerügte eidgenössische Zersplitterung wachsen
möge. Die Schrift, die vom Basler Ratsschreiber Isaak Iselin
herausgegeben wurde, stiess in Reformkreisen auf ein begeistertes Echo
und bildete den Ausgangspunkt für die um Iselin gegründete Helvetische
Gesellschaft. Was allerdings die Gründung einer eidgenössischen Lehranstalt
betraf, blieb es vorerst beim Traum.
Zentralisierte Politik mit zentralisierten Ideen: Von der Helvetik zum Bundesstaat
In der Helvetik (1798-1803) wurde die Idee von zentraler Stelle
erneut aufgenommen. Philipp Albert Stapfer, damals «Helvetischer
Minister der Wissenschaften, Künste, Gebäude, Brücken und Strassen»,
setzte sich wiederholt für die Errichtung einer eidgenössischen
Universität ein. Doch die Widerstände, die sich ihm in den Weg stellten,
vermochte er in den kurzen Jahren der Helvetischen Republik
nicht zu überwinden und einer Realisierung seiner Pläne deshalb kaum Vorschub
zu leisten.
Wirkliches Gewicht erhielt das Anliegen erst mit der Gründung
des Bundesstaats von 1848. Die bisher eher unverbindlich geführte
Debatte wurde nun auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gehoben:
Artikel 22 der ersten Bundesverfassung erteilte dem Staat die Befugnis,
neben einem Polytechnikum auch eine eidgenössische Universität zu
errichten. Was ein gutes Jahrhundert blosser Traum gewesen war, schien
nun seiner Verwirklichung entgegenzulaufen.
Zumindest was das
Polytechnikum betraf, sollte dieser Schein nicht trügen. Von einer auf technische Bereiche beschränkten Schule fürchtete man in den Schweizer Universitätsstädten weniger Konkurrenz. Denn anders als eine eidgenössische Universität sollte sie nicht neuer Ort des alten Fächerkanons werden, sondern dem Projekt einer technisch-industriellen Moderne im eigenen Land zum Durchbruch verhelfen. Ziel der Anstalt war, das Wissen für den Aufbau einer an den schweizerischen Bedürfnissen ausgerichteten nationalen Infrastruktur zu schaffen. Die Ingenieur-Hochschule sollte aber nicht nur die konkrete materielle Umsetzung eines über die Verfassung nur recht abstrakt zusammengehaltenen Bundesstaates ermöglichen, sondern zudem neue Karrierechancen für eine eidgenössische Elite schaffen.
Mit dem wissenschaftlichen Ehrgeiz auf lokaler Ebene liessen sich diese nationalen Anliegen leicht vereinbaren. Dass sie innert kurzer Frist im Polytechnikum Zürich verwirklicht werden konnten, geht wesentlich auf die Bemühungen von Bundesrat Stefano Franscini zurück, der sich als Vorsteher des Departements des Innern seit 1848 für die Errichtung sowohl einer eidgenössischen Universität als auch einer technischen Hochschule eingesetzt hatte. Die Gesetzesvorlage für eine in Zürich zu
errichtende «eidgenössische polytechnische Schule in Verbindung mit
einer Schule für das höhere Studium der exakten, politischen und
humanistischen Wissenschaften» wurde am 7. Februar 1854 vom Nationalrat gutgeheissen. Schon am 16. Oktober des folgenden Jahres wurde der Unterricht in verschiedenen städtischen Räumlichkeiten aufgenommen.
Föderalistische Furcht vor dem «Centraldolch»
Anders verliefen die Dinge für die zweite Institution, die in Artikel 22 der Bundesverfassung von 1848 Erwähnung fand: Die nun auch rechtlich verankerte Möglichkeit einer
Centraluniversität stiess auf deutlich weniger Wohlwollen. Vor allem aber gab sie in den Folgejahren mehr zu reden als ein Polytechnikum, auf das man sich erst einigte, als sich gezeigt hatte, dass die Bemühungen um eine eidgenössische Universität keine Mehrheit finden konnten. Mehrheitsfähig war eine Centraluniversität deshalb nicht, weil sie mit ihrem herkömmlichen Fächerangebot eine Bedrohung für die bestehenden Anstalten dargestellt hätte.
In Basel wurde die verfassungsmässige Möglichkeit einer Centraluniversität mit Unbehagen aufgenommen, weil wenig wahrscheinlich war, dass die
neue Anstalt in der eigenen Stadt zu stehen kam. Denn
viele Förderer des Projekts sahen in der eidgenössischen Universität – und später im Polytechnikum –
ein Mittel, Zürich für den verlorenen Bundessitz zu entschädigen. Neben einer Centralhochschule in Zürich aber die lokale Universität
Basel weiterzuführen, hätte eine schwer zu tragende finanzielle
Belastung bedeutet.
Die Basler Besorgnis wurde auch in Bern geteilt. In einer Rede als Rektor der dortigen Universität prophezeite Theologieprofessor Albert Immer, dass die eigene Universität nur noch eine «kümmerlich vegetirende Anstalt» abgeben könne, wenn «über den Ruinen unserer kleinen Kantonalhochschulen sich eine allgemeine eidgenössische erheben soll». Denn von den Geldern für die lokale Universität hätte jeder Hochschulkanton einen beträchtlichen Teil an die neue Centralhochschule abzweigen müssen. Aus Balthasars belebender Pflanzschule wurde deshalb in
akademischen Trinksprüchen der «Centraldolch», der dem kantonalen
Wissenschaftsbetrieb die Kehle durchzuschneiden drohte.
Ein Antrag auf Aufhebung und seine Folgen
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der ersten Bundesverfassung zeichnete sich in Basel eine Verschärfung der Situation ab: Im Dezember 1850 stellte der Basler Bürger Daniel Senn im Grossen Rat unter Hinweis auf die finanzielle Belastung einen Antrag auf Aufhebung der Universität. Diese war damals die kleinste im Land und zählte 1850 nur knapp 60 Studenten, während an den drei übrigen Schweizer Universitäten in Bern, Genf und Zürich seit längerem stets über 100 Immatrikulationen verzeichnet wurden. Von den 1849/50 an den vier Anstalten eingeschriebenen 554 Studierenden stellte Basel nicht etwa einen Viertel, sondern bloss 10.5 Prozent. Für die Aufhebung der Universität wurden deshalb in erster Linie Kostengründe geltend gemacht: Zu der kleinen Kommilitonenschar stünde der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis.
Wollte man seiner Stadt eine höhere Bildungsanstalt sichern, eröffneten sich zwei Alternativen: Entweder die eigene Institution zu schliessen und auf dem Boden der alten Strukturen die Errichtung einer eidgenössischen Universität anzuregen oder aber Leistung und Nutzen der kantonalen Universitäten zu propagieren, um zu ihrer Erhaltung beizutragen. Innert weniger Wochen und noch vor Behandlung des Antrags waren beide Wege publizistisch beschritten. Ein Anfang 1851 anonym in Basel erschienener «Neujahrwunsch», der sich an die «Miteidgenossen von Baselstadt» richtete, plädierte dafür, die Stadt als Gipfel der Gelehrsamkeit, als «Centralhorn der Wissenschaften» zu etablieren, während sich die Professoren Schnell und Schönbein als Angehörige der alten alma mater für deren Fortbestand einsetzten.
Sowohl Befürworter wie Gegner einer eidgenössischen Universität bewegten sich mit ihrer Argumentation im Diskurs des vaterländischen Gemeinwohls und hielten vor ihr je partikulares Interesse einen Mantel nationaler Gesichtspunkte. Je nach Position suchten sie zu zeigen, inwiefern eine föderalistische oder eine zentralistische Wissenschaftspolitik der Wohlfahrt des gesamten Landes und seiner einzelnen Teile dienlicher sei. Im Grossen Rat setzte sich im Februar 1851 eine antizentralistische Gesinnung durch und der Antrag Senn wurde mit 81 zu 11 Stimmen deutlich abgelehnt.
«dass wir bei fortschreitendem Centralisieren geradewegs der Monarchie in die Arme laufen ...»
In der Frage einer Centraluniversität blieb es in Basel nicht lange ruhig. Noch im Juli 1851 veröffentlichte eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission, die über die Errichtung einer eidgenössischen Universität und einer polytechnischen Schule beraten hatte, einen Ergebnisbericht mit zwei Gesetzesentwürfen. Darin gelangte die Kommission zur «vorläufigen Annahme, dass bedeutende und unabweisbare Bedürfnisse die Gründung einer solchen Anstalt erheischen.»
Wieder liessen die Reaktionen nicht lange auf sich warten. Fast zeitgleich mit dem Bericht der bundesrätlichen Kommission liess der Basler Gräzistikprofessor Wilhelm Vischer-Bilfinger in Bern eine Broschüre erscheinen, die sich als direkte Replik auf die zentralistischen Bestrebungen lesen lässt. Der «schweizerischen Eigenthümlichkeit», die auf den Errungenschaften des Föderalismus beruhe, setzte er preussisches Beamtentum und französische Monarchie entgegen. Die monarchischen Strukturen Frankreichs dienten nicht nur im Fall Vischers als drohendes Gegenbild, sondern überall dort, wo man sich in den Kampf gegen zentralistische Tendenzen begab. Die Absetzung von Deutschland hingegen geschah weniger über Zentralisierungspolemiken als über die Kritik von Beamtentum
und Bürokratie. Denn im Gegensatz zu Frankreich konnte sich im deutschen
Kulturleben auch noch des Kaiserreichs keine wesentliche
Zentralisierung durchsetzen.
Als Gegner jeder Bürokratie sah Vischer in der geplanten Centraluniversität nicht mehr als eine «Pflanzschule von Beamten, eine Dressuranstalt im Sinne der Bundesregierung»; von der Berücksichtigung irgendeiner „schweizerischen Eigenthümlichkeit“ finde sich im bundesrätlichen Kommissionsbericht dagegen keine Spur. Vielmehr sei „der ganze Vorschlag, soweit wir davon Einsicht zu nehmen Gelegenheit gehabt haben, ein genaues Abbild der ersten besten deutschen Universität.“
Nachdem im Januar 1854 dem Ständerat ein Gesetz über eine Anstalt vorlag, die Universität und Polytechnikum in sich vereinigen sollte, fand sich mit Rudolf Merian ein weiterer zentralisierungskritischer Basler. Er führte die ständerätliche Opposition an und machte in dieser Funktion geltend, dass eine eidgenössische Hochschule allein der deutsch-protestantischen Ostschweiz dienen könne, den übrigen Landesteilen hingegen schwerwiegende Nachteile bringen werde. Der Ständerat folgte seinem Votum und verwarf den Gesetzesvorschlag mit 27 gegen 15 Stimmen.
Neben der direkten politischen erhob sich auch eine literarische Opposition. So erschien 1854 ein in Versform gehaltenes Lustspiel (s. Bild), in dem der junge Basler Altphilologe Jakob Achilles Mähly die Idee einer eidgenössischen Universität samt ihrer Anhänger verspottete. In drei Aufzügen wird der Untergang einer fiktiven Centralhochschule geschildert, um zu zeigen, was bei ihrer tatsächlichen Errichtung geschehen müsste.
Von forte zu piano: Ein Ausklang in hundert Jahren
In der schweizerischen Politik gelangte die Debatte ein knappes Jahrzehnt später zwischen 1862 und 1864 zu erneuter Aktualität. In seiner Schrift «Die Eidgenössische Hochschule» sprach sich Eugen Rambert, Romanistikprofessor an der Académie in Lausanne und am 1855 eröffneten Eidgenössischen Polytechnikum, für die Errichtung einer Centraluniversität aus, an der «alle Zweige der Wissenschaft vollständig vertreten sein und um ihrer selbst willen mit gänzlicher Freiheit betrieben würden». Wie Balthasar sah auch Rambert eine wichtige Leistung der angestrebten Hochschule darin, dass sie der Eidgenossenschaft zu mehr Einigkeit verhelfen könne, indem sie die lernbegierige Jugend an einem Ort versammeln und der lokalen Selbstsucht vaterländische Gesinnung entgegensetzen würde.
Die «Erwerbung der neu zu gründenden Eidgenössischen Hochschule» bildete Ende 1863 ein Traktandum im Basler Grossen Rat. Die Debatten führten zwar nicht zu direkten Bemühungen um die Gewinnung einer Centraluniversität, regten aber die Konzeption eines
neuen Universitätsgesetzes an, das 1866 in Kraft trat. Es regelte verschiedene Massnahmen, mit denen man die eigene Universität für den landesweiten Wettstreit um eine zentrale Anstalt rüsten wollte.
Von nun an wurde der Gegenstand einer Centraluniversität bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in kürzeren oder längeren Abständen wieder aufgeworfen und von verschiedenen Seiten diskutiert, gelangte jedoch kaum mehr in die Nähe einer tatsächlichen Umsetzung. Ein letztes Mal wurden Möglichkeit und Gestalt einer
Bundesuniversität 1964 von dem damals in Basel tagenden Schweizerischen Jugendparlament verhandelt. Aufgabe der neuen Institution sollte es
sein, die wissenschaftliche Geltung der Schweiz in einem
internationalen Kontext zu garantieren und der akademischen Abwanderung
in die Vereinigten Staaten entgegenzuwirken. Wieder konnte sich ein entsprechender Vorstoss nicht durchsetzen.
Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich gegen das Projekt auch eine Expertengruppe des Bundes wandte, die unter
der Leitung des Neuenburger Latinisten André Labhardt die Ansatzpunkte
einer eidgenössischen Hochschulförderung prüfen sollte. In ihrem
ebenfalls 1964
vorgelegten Bericht zeigte sich die Kommission überzeugt, dass jede zentralisierte Universität mit dem föderalistischen Aufbau der Schweiz
unvereinbar bleiben müsse. Auch ein gutes Jahrhundert nach der Gründung
des Bundesstaates lieferte der Hinweis auf den Föderalismus den
zentralen Einwand gegen die Einrichtung einer eidgenössischen
Universität.
Waren die Argumente dieselben geblieben, so hatte die Intensität der Auseinandersetzung deutlich abgenommen. Die Debatte verlief leiser, die öffentliche Wahrnehmung fiel schmaler aus - und auch in den folgenden Jahren bestätigte sich der Eindruck, dass die einst zentrale Debatte um eine zentrale Universität inzwischen an den Rand der politischen Bühne gerückt war.
Von der zentralen Universität zum «Hochschulplatz Schweiz»
Die Idee einer zentralen Universität geriet allmählich in Vergessenheit; lebendig blieben hingegen die Bemühungen um eine nationale Bündelung wissenschaftlicher Kräfte. Angesichts des globalen Wettbewerbs und internationaler Rankings gewann in den letzten Jahren die Forderung Gewicht, die landesweite Koordination zu stärken und die Kompetenzen zu verteilen.
Der Fokus hatte sich verschoben – weg von den Debatten um eine eidgenössische Universität hin zum föderalistischen Kooperationsprojekt eines gesamtschweizerischen Hochschulplatzes. Im Herbst 2006 sprach sich Hans Weder, damals Rektor der Universität Zürich und neuer Präsident der schweizerischen Rektorenkonferenz (CRUS), in einem Interview mit dem Unimagazin der Zürcher Universität dafür aus, analog zur Strategie «Hochschulplatz Zürich» auf der nationalen Ebene eine Strategie «Hochschulplatz Schweiz» zu verfolgen. Dabei sollten mögliche wissenschaftliche Synergien in gesteigerte Leistungen umgesetzt werden.
Auch Antonio Loprieno, der im Sommer 2008 als Rektor der Universität Basel das Amt des CRUS-Präsidenten übernahm, betonte kurz vor seinem Antritt die wachsende Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen. Insbesondere in den kostenintensiven Bereichen werde eine zunehmende Aufgabenteilung stattfinden: «Das heisst, es werden nicht mehr alle Universitäten alles anbieten, sondern jede Universität wird sich verstärkt auf bestimmte Bereiche konzentrieren müssen. Dies wird zu einer gewissen Exzellenzbildung führen.» (Newsletter der CRUS, Nr. 1/Mai 2008)
Ein höheres wissenschaftliches Niveau, eben das, was heute «Exzellenz» genannt wird, hatten sich auch die Befürworter einer Centraluniversität gewünscht. Ob die föderalistischer gehaltene Idee eines Hochschulplatzes Schweiz mehr Zustimmung findet, wird sich entscheiden, wenn eine Verteilung der Kompetenzen tatsächlich bevorsteht.