Claudius Cantiuncula, UB Mscr AN II, 3, 1519, 147v

Cantiuncula, Claudius
geb. Metz um 1490, gest. Ensisheim 1549, einer der ersten Juristen und Rechtshistoriker des Humanismus, war der Sohn eines apostolischen Notars. 1512 wurde er Dekan des juristischen Studentenkollegiums in Löwen und kam 1517 mit einem Stipendium seiner Vaterstadt nach Basel, wo er 1518-1524 die Professur für Zivilrecht innehatte und 1519 Doktor beider Rechte ward. Daneben war er Sekretär des Stadtschreibers Gerster, Ratssyndikus und Advokat. Er stand in regen Beziehungen zu Erasmus und zu Zasius in Freiburg. Wie dieser und Alciat förderte er in seinem Fache die Quellenforschung durch Abschriften und Vermittlungen alter, rechtsgeschichtlich wichtiger Manuskripte, verfaßte die - unter anderm auch ihres Stiles wegen gepriesene - «Topica» (1520) und wirkte für Thomas Morus und Erasmus als Übersetzer. 1526 weilte er in Nancy, dann in Spanien und Südfrankreich, 1530 in Augsburg, 1534/35 am Rhein. Eine ihm 1535 angebotene Professur für Kirchenrecht in Wien trat er nie an; schon im folgenden Jahr trifft man ihn als kgl. Rat in Innsbruck. Seit etwa 1542 bekleidete er in Ensisheim das Amt eines Kanzlers bei der vorderösterreichischen Regierung.

Quelle: Ganz, Paul Leonhard: Die Miniaturen der Basler Universitätsmatrikel, Basel 1960.