Heinrich von Beinheim
Geboren 1398 als illegitimer Sohn des Heinrich von Fleckenstein hat
Heinrich von Beinheim in Wien und ab 1422 in Heidelberg studiert und
dort 1428 das Lizentiat des kanonischen Rechts erworben. Er nahm als
Promotor (Kirchenanwalt) ab 1432 am Basler Konzil teil und diente als
Verbindungsglied zwischen Behörden und Konzil sowie 1448 beim
Konzilsabschluss. 1439 promovierte er zum Doktor der Dekretalen der
Konzilsuniversität. Er gab 1436 den geistlichen Stand auf und war von
etwa 1440 bis 1460 als Rechtskonsulent der Stadt Basel tätig und wurde
vom Rat als Jurist, Schiedsrichter und Vermittler mit vielen
politisch-diplomatischen Missionen betraut. Als früher Humanist war
Heinrich von Beinheim massgebend an der Gründung der Basler Universität
beteiligt, für die er 1459 zuhanden des Rats ein Gutachten erstellte.
Er starb am 17. oder 18. April 1460 wenige Tage nach der Eröffnung der
Universität.